Rev 01, May 26, 2022
Information zur nVent-Videoüberwachung – Europa
1. Zweck und Umfang der Information zur Videoüberwachung von nVent – Europa
Zum Schutz und zur Sicherheit der Mitarbeiter, Besucher, Gebäude, Güter und Informationen setzt nVent an ausgewählten Standorten Videoüberwachungsanlagen (VÜA) ein.
Diese Information zur Videoüberwachung (i) beschreibt die Prinzipien und Verfahren zum Einsatz von VÜA an Standorten von nVent im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), in der Schweiz und im Vereinigten Königreich sowie die von nVent eingerichteten Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten der durch die Kameras erfassten Personen; (ii) beschreibt, wie genauere Informationen eingeholt werden können; und (iii) erläutert, wie Sie als betroffene Person Ihre Rechte ausüben können.
2. Wer ist für die Videoüberwachung verantwortlich?
Der Verantwortliche für Ihre personenbezogenen Daten ist das nVent-Unternehmen, das das von Ihnen besuchte nVent-Gebäude verwaltet. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen können Sie der Videoüberwachungsbeschilderung vor Ort entnehmen. Eine Liste der zur nVent-Gruppe gehörenden Unternehmen finden Sie außerdem hier.
3. Welche Bereiche werden überwacht?
Die VÜA decken ausgewählte Standortbereiche von nVent ab. Diese werden deutlich durch die erforderliche Beschilderung ausgewiesen. Die Anzahl und Positionierung der Kameras beschränkt sich auf das für den Überwachungszweck erforderliche Maß.
Die Kameras sind in der Regel in verschiedenen Bereichen der nVent-Gelände angebracht, darunter Haupteingänge, Ausgänge und Notausgänge, Zugänge zu Sicherheitsbereichen, Empfangshallen, Flure, Parkhäuser, Lagerhallen, Laderampen und soweit erforderlich das Gebäudeumfeld. Hierzu können etwa Übergangsbereiche für die Zufahrt und öffentliche Bereiche in der unmittelbaren Umgebung von nVent-Gebäuden zählen.
Die Positionierung der Kameras wurde sorgfältig geprüft, um sicherzustellen, dass möglichst keine Bereiche überwacht werden, in denen für die beabsichtigten Zwecke keine Überwachung erforderlich ist, und um auszuschließen, dass die Persönlichkeitsrechte die Interessen von nVent an Videoüberwachungsmaßnahmen überwiegen.
4. Welche personenbezogenen Daten werden gesammelt und wie geschieht dies?
Die VÜA zeichnet in den überwachten Bereichen, die in Abschnitt 3 beschrieben sind, digitale Bilder sowie die jeweilige Zeit, das Datum und den Ort auf. Die Anlagen machen keine Ton- und Stimmaufnahmen. Alle zur Anlage gehörenden Kameras können täglich rund um die Uhr betrieben werden. Es kann dabei eine Kombination aus festen Kameras, Dome-Kameras, Schwenk-Neige-Kameras, 360°-Kameras und/oder Zoom-Kameras sowie Wärmebildtechnologie, Bewegungsverfolgungsfunktionen und Echtzeit-Videoüberwachung zum Einsatz kommen.
Kameraobjektive, Zoomfaktoren und Maskierungsmöglichkeiten werden so eingesetzt, dass sie dem Zweck entsprechen und die Identifizierungsfähigkeit auf das notwendige Maß beschränkt wird. Der Zugriff auf das System und das Bildmaterial ist passwortgeschützt und wird protokolliert.
Soweit gesetzlich vorgeschrieben, wurde der Einsatz der VÜA und der zugehörigen Ausstattung einer Datenschutzfolgeabschätzung unterzogen und mit der zuständigen Aufsichtsbehörde abgeglichen.
5. Zweck und Rechtsgrundlage der Überwachung
nVent hat ein berechtigtes Interesse am Einsatz der VÜA für die folgenden Zwecke:
- Zugangskontrolle;
- Schutz, Sicherheit und Integrität der Gebäude, Güter und Informationen von nVent-Mitarbeitern, -Auftragnehmern und -Besuchern an nVent Standorten vor Feuer, Sabotage, Diebstahl oder physischen Angriffen;
- Vorbeugung, Verhinderung und gegebenenfalls Nachverfolgung von unbefugtem Zugang, darunter unbefugter Zugang zu Sicherheitsbereichen und geschützten Räumen, IT-Infrastruktur oder betrieblichen Informationen;
- Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen und -maßnahmen.
Sie können der in diesem Abschnitt beschriebenen Verwendung personenbezogener Daten durch nVent jederzeit widersprechen, indem Sie eine E-Mail an [email protected] senden. nVent wird Ihren Widerspruch sorgfältig prüfen und die jeweiligen Informationen nicht mehr verwenden, sofern nicht zwingende berechtigte Gründe zur Weiterverwendung der Informationen durch nVent vorliegen, die Ihr Interesse am Widerspruch außer Kraft setzen, oder nVent die Informationen für die Geltendmachung, Ausübung oder Abwehr rechtlicher Ansprüche benötigt.
Zusätzlich kann nVent Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Untersuchung verwenden, um einer rechtlichen Verpflichtung zur Unterstützung von rechtmäßigen und berechtigten Forderungen durch Behörden nachzukommen.
6. Wer hat Zugriff auf das Bildmaterial und wem wird dieses offengelegt?
Der Zugriff auf die Aufnahmen und das Echtzeitbildmaterial ist auf eine kleine Anzahl eindeutig bestimmbarer Personen auf Basis des Erforderlichkeitsprinzips beschränkt.
- Zugriffsrechte
nVent legt den Zweck und den Umfang der Zugriffsrechte auf die VÜA fest. Beschränkt wird insbesondere das Recht, das Echtzeitbildmaterial und das aufgezeichnete Bildmaterial einzusehen, auf die technische Infrastruktur zuzugreifen, Wartungsarbeiten und Programmiervorgänge an der Anlage durchzuführen und Bildmaterial zu kopieren, herunterzuladen, zu löschen oder zu verändern.
Externe Anbieter, die mit der Wartung und Verwaltung der VÜA betraut sind, können für die zur Wartung, Nachbesserung und Verwaltung benötigte Zeit Zugriff auf die Anlage erhalten.
Alle Personen, die Zugriff auf die VÜA und die Aufnahmen haben, sind dazu verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln und sich über die geltenden Datenschutz-, Datensicherheits- und Vertraulichkeitsanforderungen im Zusammenhang mit den Videoüberwachungsaktivitäten auf dem aktuellen Stand zu halten. Sie sind dazu verpflichtet, entsprechende Schulungen zur Pflege, zum Schutz und zum Umgang mit Daten zu absolvieren.
- Übermittlung und Offenlegung
Die Aufnahmen der VÜA sowie weitere personenbezogene Daten aus unseren Zugangs- und Parksystemen können zur Erfüllung der oben in Abschnitt 5 definierten Zwecke an bestimmte Dritte weitergegeben werden. Als Teil einer globalen, international agierenden Unternehmensgruppe verfügt nVent über Tochtergesellschaften und Drittanbieter außerhalb des EWR, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs und kann Ihre Daten gegebenenfalls an diese Länder übermitteln. Weitere Informationen zu unseren Abläufen im Zusammenhang mit der Datenübermittlung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ihre personenbezogenen Daten können an folgende Empfänger weitergegeben werden:
- Unternehmen innerhalb der nVent-Gruppe, aufgrund der globalen Sicherheitsverpflichtungen von nVent als globales Unternehmen, darunter jene Unternehmen, die eine formelle interne nVent-Untersuchung im Rahmen einer formellen administrativen Untersuchung oder eines Disziplinarverfahrens innerhalb von nVent gemäß den nVent-Richtlinien und örtlichen Gesetzen und Vorschriften durchführen.
- Drittanbieter, darunter beauftragte Sicherheitsunternehmen, die vertraglich mit der Bereitstellung von Sicherheitsdienstleistungen oder Wartungsarbeiten betraut sind, sowie Rechtsberater.
- nVent-Rechtsbereiche oder lokale bzw. bundesstaatliche Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit einer unternehmensbezogenen strafrechtlichen oder anderen Sicherheitsuntersuchung.
7. Wie lange bewahren wir die Daten auf?
Normalerweise werden die Aufnahmen maximal sieben Tage lang aufbewahrt und dann überschrieben. Aufnahmen aus Hochrisikobereichen (z. B. Materiallager, Metallschrottcontainer, gefährliche Maschinen und Laderampen; zum Zweck der Vorbeugung von Diebstahl und Verletzungen) werden maximal 30 Tage lang aufbewahrt und dann überschrieben.
Wenn die Videoüberwachungsaufnahmen für die Untersuchung eines Vorfalls benötigt werden, um rechtliche Ansprüche geltend zu machen oder abzuwehren, werden die entsprechenden Aufnahmen isoliert und können im Einklang mit den geltenden Gesetzen so lange aufbewahrt werden, wie für die jeweilige Untersuchung oder die Beilegung der betreffenden Ansprüche erforderlich. Die Aufbewahrung wird dokumentiert und die Notwendigkeit derselben muss regelmäßig überprüft werden.
8. Wie stellen wir Informationen über die Videoüberwachungsaktivitäten bereit?
Wir verfolgen einen mehrstufigen Ansatz, um Ihnen ausreichende Informationen zur Videoüberwachung zur Verfügung zu stellen
- Wir stellen vor Ort Hinweise in unmittelbarer Nähe aller überwachten Bereiche und Zugangsstellen sowie Parkhauseingänge bereit, um die Öffentlichkeit auf die Videoüberwachung hinzuweisen und wesentliche Informationen über die Datenverarbeitung bereitzustellen. Außerdem wird ein QR-Code für den Abruf der vorliegenden Information bereitgestellt.
- Die vorliegende Information zur Videoüberwachung kann auf Anfrage auch in gedruckter Form über [email protected], Ihre örtliche Rezeption oder Ihre Kontaktperson bei nVent bezogen werden.
9. Ihre Rechte bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten
Die geltenden Datenschutzgesetze können Ihnen bestimmte Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einräumen. Insbesondere können diese Gesetze Ihnen das Recht einräumen, auf Ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen und sie zu aktualisieren, unsere Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzuschränken, Ihre Zustimmung zu unserer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (falls zutreffend) zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen. Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde bei den Aufsichtsbehörden einzureichen, wenn Sie glauben, dass Ihre Rechte verletzt wurden. Weitere Informationen zu Ihren Rechten sowie Kontaktdaten von nVent, der zuständigen Aufsichtsbehörde und des Datenschutzbeauftragten erhalten Sie in der Datenschutzerklärung von nVent. Alternativ können Sie uns unter [email protected] kontaktieren.